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Sehr geehrte Damen und Herren!
In dieser Ausgabe informieren wir Sie über Beschlüsse des Gemeinderates vom 28. Juli 2011:
Förderung Elternbeiträge und Kindergruppen Trebesing: Die bestehende Direktförderung der Elternbeiträge wird verlängert, so dass auch weiterhin, nach Abzug der Landesförderung und des Gemeindebeitrages, für die Eltern ein monatlicher Betreuungsbeitrag von nur € 33,50 verbleibt. Im Betreuungsjahr 2011 und 2012 gewährt die Gemeinde erstmals eine Direktförderung der Kindergruppen in Höhe von € 21.000. Dadurch soll dem Verein das Defizit ausgeglichen werden, welches durch die vom Land Kärnten beschlossenen Kürzungen der Kinderbetreuungseinrichtungen verursacht wird.
Von der e5-Gemeinde Trebesing wurden Energieleitlinien erarbeitet und einstimmig beschlossen. Details dazu siehe unter: Klick
Aufschließung Zlatting – Neuschitzerareal: Die Arbeiten für den Straßenbau (Zufahrt zum Areal), sowie die Verlegung der Wasser- und Abwasserleitungen wurden der Firma NPG-bau in Gmünd, als Bestbieter, übertragen.
Die Evangelische Pfarrgemeinde erhält, für die derzeit laufende Innenrestaurierung der Kirche Trebesing einen Zuschuss der Gemeinde von 10 % der Investitionskosten, maximal jedoch € 15.000.
Genehmigung von Kostenüberschreitungen bei Investitionsvorhaben:
- Wildbachverbauung Friedhofsbachl Altersberg. Die Bauausführung wird etwas mehr kosten als ursprünglich veranschlagt, dadurch muss auch die Gemeinde ihren Beitrag um € 3.900 auf € 27.500 erhöhen. Die Abschlussarbeiten (Asphaltierung) erfolgen im kommenden Herbst.
- Bei der Instandsetzung von Feuerwehrgebäuden (Sanierung Rüsthaus Trebesing, Garagentor Rüsthaus Großhattenberg, Dachsanierung Gerätehaus Zelsach) erhöhen sich die Ausgaben wegen der Errichtung eines Löschwasserhydranten in Altersberg um € 3.600.
- Die Restarbeiten beim Güterweg Neuschitz sind im Laufen, es sind Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung eingetreten. Das ergibt auch einen höheren Gemeindebeitrag von etwa € 15.000.
Neukategorisierung des öffentlichen Wegenetzes (Gemeinde- und Verbindungsstraßen):
Eine Novelle zum Kärntner Straßengesetz bedingt, dass alle Gemeinden ihr öffentliches Wegenetz überprüfen und neu verordnen müssen. Der nach den Vorgaben des Landes erstellte Entwurf der noch verbleibenden Gemeinde- und Verbindungsstraßen ist bis 02. September 2011 im Gemeindeamt Trebesing oder unter www.trebesing.at/kundmachung.html einsehbar. Bis dahin können dazu auch Stellungnahmen und Anregungen abgegeben werden. Güterwege und Hofzufahrt sind von der neuen Verordnung nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Oberlerchner
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